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Disclaimer
Nach Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998
über die Haftung für Links (AKZ 312 O 85/98) hat der Ersteller
von Links die Inhalte der verlinkten Internetseiten unter Umständen
mit zu verantworten, es sei denn, dass er sich von diesen Inhalten
ausdrücklich distanziert.
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wir keine Zensur an fremden Internet-Inhalten üben, dies ist Aufgabe der Justiz und solange eine Seite von der Justiz nicht gesperrt ist,
entspricht sie wohl auch dem geltenden Recht. Die Internet-Inhalte anderer Anbieter entziehen sich unserer Kontrolle,
deshalb übernehmen wir keinerlei Verantwortung für diese.
Sollten Sie auf unserer Webseite Inhalte (z.B. im Forum) oder Links finden, die Ihrer Meinung nach
klar gegen geltendes Recht verstossen, bitten wir Sie uns dies per eMail
mitzuteilen.
Hier ein interssanter Artikel, gefunden auf: http://www.weinknecht.de/haftli01.htm
'Links sind die Lebensquelle und das Prinzip des World Wide Web (WWW). Das WWW basiert auf Links, weil ohne Links
eine Bewegung des Surfers im WWW nicht möglich wäre. Links stellen daher auch den entscheidenden Fortschritt dar,
den das WWW gegenüber den anderen, älteren Internetdiensten wie z. B. Gopher und FTP bietet.
Links werden im Quellcode einer HTML-Seite als Zeichenkette <a href="#Urteil">Das Urteil</a> (interner Link auf eine Stelle derselben Seite)
oder <a href="http://www.klampfe.de" >KLAMPFE</a> (Link auf eine andere Seite unter einer anderen URL)
dargestellt. Diese Zeichenkette enthält alle Informationen, die ein Browser benötigt, um die andere Web-Seite zu finden und sie auf dem Bildschirm darzustellen.
Links sind eigentlich unbegrenzt zulässig. Probleme kann es aber u. a. in folgenden Fallgruppen geben:
- Anlinken von Werbung
- Inline-Links
- Links auf strafrechtlich relevante Inhalte
- Links auf beleidigende Inhalte
- Anlinken rechtlich geschützter Bezeichnungen oder Marken
- Baustellen-Links
- Übernahme fremder Linksammlungen
Alle diesen Fallgruppen werden im Folgenden anhand der bisherigen Rechtsprechung beleuchtet.
Es darf aber auch nicht vergessen werden, dass der Anlinkende nach der Netiquette verpflichtet ist,
dem Angelinkten zumindest von dem Link Kenntnis zu geben, wenn er ihn nicht sogar zuvor um seine Zustimmung bittet.
Leider sind dieser und viele andere Regeln der Netiquette angesichts der zunehmenden Kommerzialisierung des WWW und der häufig
praxisfremden Rechtsprechung in Vergessenheit geraten. Schuld daran haben aber auch solche Web-Seitenbetreiber, die sich nicht einmal
um die grundlegendsten Regeln des WWW-Anstandes kümmern.'
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